Gemeinde Innichen - Klimaplan - AD05

ANPASSUNG AD05

Wiederherstellung der Durchlässigkeit des Bodens und der Grünflächen

Risiko: Extreme Niederschläge, hohe Temperaturen

Wirkungsbereich: Gesundheit, biologische Vielfalt

Ursprung der Aktion: Gemeinde

Zuständigkeit und beteiligte Akteure: Technischer Dienst der Gemeinde; Land Südtirol, Berufsverbände (Architekten, Ingenieure, Geometer), Bauunternehmen, Wirtschaftsakteure in der Region.

Beschreibung der Aktion

Die Qualität des Bodens ist entscheidend für den Kampf gegen den Klimawandel. Die Urbanisierung führt nicht nur zu einer Zunahme der Auswirkungen, sondern auch zu einer Fragmentierung des ökologischen Rahmens, der für die Abschwächung der Risiken des Klimawandels und die Erleichterung der Anpassungsprozesse von wesentlicher Bedeutung ist.

Durchlässige Materialien und Oberflächen können dazu beitragen, wichtige Bodenfunktionen zu erhalten und die Auswirkungen der Versiegelung bis zu einem gewissen Grad abzumildern. Sie können auch dazu beitragen, die Verbindung zwischen Boden und Untergrund zu verbessern, den Abfluss von Oberflächenwasser zu verringern und die Versickerung von Regenwasser zu erhöhen. Dadurch werden die Abwasserkosten gesenkt und die Gefahr von Überschwemmungen und Wassererosion verringert. Darüber hinaus trägt das durchlässige Material zur Regenerierung des Grundwassers bei, indem es die Versickerung von Regenwasser erleichtert.

Das Pflanzenbauteil nimmt weniger Wärme auf als herkömmliche Materialien und trägt so dazu bei, die Temperatur der Umgebungsluft zu senken und den Energiebedarf für die Kühlung zu reduzieren. Durchlässige Materialien ermöglichen die Verdunstung, die ein entscheidender Faktor für die Kühlung von Städten und die Vermeidung des Wärmeinseleffekts ist. Einige Produkte können auch biologische oder landschaftspflegerische Funktionen erfüllen. Schließlich verlangsamen durchlässige Materialien die Bildung einer Frostschicht im Winter erheblich.

Das Landesgesetz Raum und Landschaft nennt als eines seiner Ziele die Eindämmung des Bodenverbrauchs und der Bodenversiegelung und überträgt den Gemeinden die Aufgabe, Strategien zur Erhaltung, Verbesserung der Qualität, Integration und Verbindung von Grün- und Freiflächen innerhalb des Siedlungsgebiets festzulegen. Zu diesem Zweck müssen die Gemeinden die bestehenden Grün- und Freiflächen sowie die potenziellen Flächen für künftige Grün- und Freiflächen erfassen und kartieren und sie hinsichtlich ihrer Qualität in Bezug auf Naturschutz, mikroklimatische Eigenschaften, Bodendurchlässigkeit, Eignung für die Versickerung von Regenwasser, Zugänglichkeit, vorhandene Infrastruktur, Einrichtungen usw. einstufen.

Es sieht auch die Identifizierung von Flächen vor, deren Durchlässigkeit wiederhergestellt werden kann, sowie von Flächen, die dauerhaft renaturiert werden sollen, wie z. B. Ausgleichsflächen.

Gemäß Artikel 4 müssen die Gemeinden folgende Maßnahmen anregen und fördern:

  • Reduzierung der Bodenversiegelung auf ein Minimum, Berücksichtigung der Durchlässigkeit des Bodens für Grundwasser, Verwendung wasserdurchlässiger Beläge und Beseitigung der Versiegelung bestehender Beläge;
  • die Begrünung von Dächern mit einer Neigung von weniger als 15°;
  • Begrünung von Plätzen durch Anpflanzung von Bäumen, auch zur Verbesserung des Mikroklimas, und Begrünung von kommunalen Straßen, u. a. durch Anpflanzung von Alleen - Anpflanzung von Bäumen;
  • der Bau von oberirdischen Parkplätzen mit wasserdurchlässigem Pflaster und die Pflanzung von mindestens einem hochstämmigen Baum pro 5 Stellplätze;
  • die landschaftliche und ökologische Gestaltung von Freiflächen in Wohngebäuden und die Anpflanzung von mindestens einem hochstämmigen Baum pro 250 m² nicht bebauter Fläche;
  • Abdeckung von Kellern und Tiefgaragen, die sich nicht unter Gebäuden, Terrassen, Straßen und Zufahrten befinden, mit 60 cm Erde, um eine artenreiche Bepflanzung und die Anpflanzung von Bäumen zu ermöglichen;
  • die Schaffung von Flächen oder die Durchführung von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen im Falle einer Siedlungserweiterung. Die Gemeinde Innichen wird die Möglichkeit prüfen, die bestehenden undurchlässigen Beläge auf Straßen und öffentlichen Flächen durch neue, durchlässige Beläge zu ersetzen, um die Versickerungsflächen im öffentlichen Raum zu vergrößern. Auf dem Markt sind verschiedene Typen erhältlich, wie zum Beispiel:
  • Poröse Platten; Betonplatten mit einer gewissen Porosität, deren Fugen mit Sand gefüllt sind, damit das Wasser versickern kann;
  • Würfel oder Platten mit breiten begrünten Fugen; in diesem Fall sind die Fugen breiter und erreichen 35 % grüne Oberfläche;
  • Begrünte Betonroste; bestehend aus Betonblöcken mit einer wabenförmigen Öffnung, in die organisches Material eingebracht wird, damit Gras wachsen kann. Der Einsatz dieser Technik empfiehlt sich bei mittelschweren Lasten wie z. B. Parkplätzen;
  • Begrünte Kunststoffroste; diese können auch auf Parkplätzen eingesetzt werden und bestehen aus einem mit anorganischer Erde gefüllten Kunststoffrost. In diesem Fall ist es möglich, bis zu 90 % grüne Oberfläche mit hoher Durchlässigkeit zu erreichen.

Es wird auch erwogen, strengere Auflagen bezüglich des Prozentsatzes einzuführen, der für jedes bebaute Grundstück grün oder anderweitig durchlässig sein muss.

Status der Aktion und Durchführungszeitraum: in Ausführung 2021 -2030

Indikatoren für das Monitoring: Anzahl der durchgeführten Interventionen Zunahme der durchlässigen kommunalen Fläche km Straßen, die von neuen Entwässerungssystemen betroffen sind Strengere Regulierungsauflagen Anzahl der neu gepflanzten Bäume Quadratmeter der Grünflächen

Finanzierungsmittel: Kommunale und provinzielle Ressourcen, private Ressourcen

 

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