Gemeinde Innichen - Klimaplan - GEN01

AKTION GEN01

RAUMPLANUNGSVORSCHRIFTEN: DAS GEMEINDEENTWICKLUNGSKONZEPT

Sektor: Alle Sektoren

Interventionsbereich: Integrierte Interventionen

Planungsinstrument: Bauvorschriften

Zuständigkeit und beteiligte Akteure: Gemeindeplanungsamt

Zeitraum: 2021 - 2025

Bereits durchgeführte Interventionen

Am 1. Juli 2020 trat das neue Landesgesetz für Raum und Landschaft in Kraft, das den Beginn der Umsetzung des neuen Konzepts für die Raum- und Landschaftsverwaltung markiert.

Das Landesrecht sieht vor, dass die Gemeinden die territorialen und funktionalen Ausstattungen gewährleisten müssen, die für die Erreichung einer möglichst hohen Lebensqualität in den besiedelbaren Gebieten und für die Erbringung der für die Wahrung der bürgerlichen und sozialen Rechte der Bevölkerung erforderlichen Dienstleistungen unabdingbar sind, und zwar auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse der wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere in Bezug auf

a) die Wohn- und Arbeitsbedürfnisse der Bürger;

b) Sozial- und Gesundheitsfürsorge sowie die Unterstützung von Familien und Einzelpersonen;

c) Nachbarschaftshandel mit Produkten und Dienstleistungen des täglichen Lebens;

d) Assoziationen zu kollektiven, ethischen und kulturellen Zwecken;

e) Freizeitaktivitäten, Nutzung von öffentlichen Grünflächen;

f) Mobilität und Zugänglichkeit, öffentliche und kollektive Verkehrsdienste;

g) die Bereitstellung und Verbindung von öffentlichen Räumen und gemeindeeigenen Grünflächen.

Nächste Schritte der Aktion

Die regelmäßig stattfindende Überarbeitung der städtebaulichen Instrumente ist eine wichtige Gelegenheit, die Art und Weise zu beeinflussen, in der neue Gebäude, aber vor allem Gebäudesanierungen durchgeführt werden. Die regulatorischen Entwicklungen auf EU-, nationaler und regionaler Ebene ermöglichen die Festlegung effizienterer Leistungsstandards für Gebäude.

In den nächsten Monaten ist die Überarbeitung der kommunalen Raumordnungsvorschriften geplant, um die Bestimmungen des neuen Provinzgesetzes über Territorium und Landschaft umzusetzen:

  • Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung durch die Eindämmung des Energieverbrauchs und die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen;
  • Verringerung der Zersiedelung und des Flächenverbrauchs sowie Förderung der Gemeindeerneuerung, des Gemeindeumbaus und der Gebäudeerneuerung;
  • eine verbindlichere Planung zu ermöglichen, als dies derzeit der Fall ist; • transparentere, straffere, einfachere und bürgerfreundlichere Verfahren einzuführen;
  • Schaffung eines Angebots an erschwinglichem Wohnraum.

Im Einklang mit dem neuen Landesgesetz soll Natur und Landschaft eine zentrale Rolle in der Raumplanung zugewiesen werden.

Die kommunale Kommission für Raum und Landschaft wird nicht mehr nur über Projekte entscheiden, sondern als beratendes Gremium für die Gemeinden fungieren. Sie setzt sich aus sechs Experten zusammen und wird vom Bürgermeister oder der Bürgermeisterin geleitet.

Darüber hinaus ist ein Front Office für Bau- und Landschaftsfragen als zentrale Beratungsstelle für Bürger und Techniker eingerichtet. Eine weitere Neuerung ist die Einführung der digitalen Bauakte: Alle Unterlagen werden online statt auf Papier eingereicht.

Energieeinsparungen (MWh/Jahr): Die in den Raumordnungsdokumenten enthaltenen Bestimmungen werden sich auf die Energieeffizienz von Gebäuden auswirken. Die entsprechenden Einsparungen wurden jedoch bereits in den sektorspezifischen Maßnahmen gesondert berechnet.

Energie aus erneuerbaren Energien (MWh/Jahr): -

Einsparung von Tonnen von CO2: -

Beteiligte Akteure: Gemeindeämter, Provinzbehörden, Bauunternehmen, Beherbergungsbetriebe, Gebäudeverwalter

Finanzierungsinstrumente: Kommunale Ressourcen, provinzielle Ressourcen, private Ressourcen

Indikatoren für das Monitoring: Neue Gebiete, die nach strengeren Energiekriterien gebaut/renoviert werden, Entwicklung der bebauten Fläche der Gemeinden

Fortschritt der Aktion: IN AUSFÜHRUNG

Auswirkungen auf die Anpassung:

Auswirkungen auf die Energiearmut:

 

 

 

 

 

 

 

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