Gemeinde Innichen - Klimaplan - RES01

AKTION RES01

ENERGETISCHE SANIERUNG DES WOHNGEBÄUDEBESTANDS: NEUBAUTEN UND RENOVIERUNGEN

Sektor Wohnen

Interventionsbereich: Gebäudehülle und Energieeffizienz für thermische Anlagen

Planungsinstrument: Bauvorschriften

Zuständigkeit und beteiligte Akteure: Bauamt in beratender Funktion, Fachplaner, Bauherren, Berater

Zeitraum: 2020 - 2030

Vorwort Die Gemeinde wendet die Bauvorschriften der Provinz an. 2011 hat das Land eine Reihe von gesetzlichen Bedingungen festgelegt, welche für die Gemeinden bindend sind. Das Landesgesetz Raum und Landschaft 09/2018 schreibt vor, dass neue Gebäude die folgenden Mindestanforderungen erfüllen müssen:

a) Energieeffizienz der Gebäudehülle gleich oder höher als die Klasse KlimaHaus A;

b) Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes, die mindestens der KlimaHausklasse A entspricht;

c) Mindestens 50 Prozent des gesamten Primärenergiebedarfs müssen durch erneuerbare Energieträger gedeckt werden. Diese Anforderung entfällt, wenn das Gebäude in der KlimaHaus-Gold-Klasse gebaut wurde und/oder wenn es seinen Wärmebedarf (auch in Kombination mit anderen erneuerbaren Quellen) durch eine elektrische Wärmepumpe oder Fernwärme deckt.

Außerdem wird verlangt, dass mindestens 60 Prozent des Warmwasserbedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Wo es technisch und wirtschaftlich machbar ist, müssen neue Gebäude mit selbstregulierenden Geräten ausgestattet werden, die die Temperatur in jedem Raum separat regeln, während in bestehenden Gebäuden der Einbau solcher selbstregulierender Geräte beim Austausch von Wärmeerzeugern vorgeschrieben ist.

Nächste Schritte der Aktion

Bei dieser Aktion wird die Verringerung des Wärmeverbrauchs berücksichtigt, die durch die folgenden Maßnahmen erreicht werden kann:

  • rhöhung des Wärmewiderstands von Dächern, auch durch radikale Eingriffe wie die vollständige Erneuerung des Daches selbst oder auf jeden Fall durch das Anbringen einer Isolierschicht. Die Energieeinsparung hängt von der Art der Dacheindeckung ab, die ersetzt/verbessert wird.
  • Ersatz veralteter Systeme durch hocheffiziente Heizkessel oder Brennwertkessel.
  • Ersatz von Öl- und Flüssiggasanlagen durch neue Biomasseheizkessel oder neue Anschlüsse an bestehende Fernwärmenetze.
  • Einbau von Thermostatventilen an Heizkörpern, mit denen die ideale Temperatur in jedem Raum eingestellt werden kann.
  • Einbau von Wärmepumpen, Anschlüsse ans Fernheizwerk und sonstige Erneuerbare Energien fördern.
  • Installation von Solarthermieanlagen für die Warmwasserbereitung.
  • Aufmerksames Verhalten, um Energieverschwendung zu vermeiden.

Die Gemeinde kann weiterhin Sensibilisierungs- und Informationskampagnen organisieren:

  • Informationskampagne: Interessengruppen und Bürger müssen rechtzeitig einbezogen werden, um das Bewusstsein für Energiefragen zu schärfen. Diese Maßnahme sollte sich in erster Linie an die Planer richten, die die Kontaktstelle zwischen den Bürgern und der Energieeffizienz sind. Sensibilisierungsmaßnahmen können auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden, um ein hohes Maß an Effektivität zu erreichen: direkter Kontakt (z. B. Energieberatung), klassische Methoden (Broschüren, Informationsmaterial usw.) und moderne Kommunikationsmittel wie Technologien auf der Grundlage sozialer Netzwerke (Facebook, Twitter usw.) und webbasierte Informationsportale.
  • Die Gemeinde Innichen setzt sich für die Verbreitung von Informationen über die Prämien, Anreize und Steuervergünstigungen ein, die derzeit für energetische Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen: Insbesondere der 110%ige Superbonus stellt eine außerordentliche Chance dar, die Bauwirtschaft wieder anzukurbeln, die Gemeindeerneuerung voranzutreiben, höhere Energieeinsparungen zu gewährleisten und den Gebäudebestand sicher zu machen. Langfristig wird sie auch dazu beitragen, ein neues Bewusstsein für Energieeffizienz zu schaffen. Im Mai 2021 veranstaltete die Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Ökoinstitut Südtirol/Alto Adige einen Informationsabend, um die Bevölkerung über die Superbonus-Förderung zu informieren.
  • Die Gemeinde kann auch in Absprache mit anderen benachbarten Gebietskörperschaften Treffen mit Finanzinstituten fördern, um Produkte und Instrumente zur Unterstützung der Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen zu ermitteln.

Die Bewertung der erreichbaren Einsparungen bis 2030 wurde auf der Grundlage der Entwicklung des Wärmeverbrauchs im Wohnungssektor und der verfügbaren regionalen Statistiken über Anreize für die Energieeffizienz im Wohnungssektor sowie der Auswirkungen neuer Anreize wie des 110%-Superbonus vorgenommen. Außerdem ist eine schrittweise Abschaffung von Öl- und Flüssiggasheizkesseln geplant.

Energieeinsparungen (MWh/Jahr): 2.751

Energie aus erneuerbaren Energien (MWh/Jahr): 887

Einsparung von Tonnen von CO2: 446

Beteiligte Akteure: Gemeindeämter, Landesämter, Bauunternehmen, Wohnungseigentumsverwalter, Banken, Finanzinstitute

Finanzierungsinstrumente: Kommunale Mittel, Private Mittel, Conto Termico, Weiße Zertifikate, Landesförderungen, Steuerliche Anreize

Indikatoren für das Monitoring: Neue Gebiete, die nach strengeren Energiekriterien gebaut/renoviert wurden, Entwicklung der bebauten Gemeindefläche, Wärmeverbrauch im Wohnungssektor.

Fortschritt der Aktion: IN AUSFÜHRUNG

Auswirkungen auf die Anpassung: Ja

Auswirkungen auf die Energiearmut: Ja

 

 

 

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