Gemeinde Innichen - Klimaplan - TER01

AKTION TER01

TERTIÄRER SEKTOR UND KLEINGEWERBE MIT NIEDRIGER ENERGIEBELASTUNG

Sektor: Tertiärer Sektor und Kleingewerbe

Interventionsbereich: Energie-Effizienz

Planungsinstrument: Bauvorschriften

Zuständigkeit und beteiligte Akteure: Bauamt in beratender Funktion,

Zeitraum: 2021 - 2030

Bereits durchgeführte Interventionen: Auf den tertiären Sektor entfallen heute etwa 29 % des Energieverbrauchs und 9 % der gesamten CO2-Emissionen in der Gemeinde. Der Anstieg des Energieverbrauchs im Zeitraum 2010 - 2019 ist zum Teil auf die Zunahme der Zahl der in diesem Zeitraum verzeichneten Touristenankünfte und -präsenzen zurückzuführen. Andererseits wurden die Emissionen durch den verstärkten Einsatz von erneuerbaren und weniger umweltschädlichen Energiequellen um rund 69 % gesenkt.

Nächste Schritte der Aktion

Der tertiäre Sektor verfügt über interessante Spielräume für Verbesserungen in den Bereichen Energie und Umwelt und kann im Klimaschutzplan und im Konvent der Bürgermeister ein Element des Aufschwungs und des territorialen Marketings finden.

Die erste zu entwickelnde Maßnahme bezieht sich auf die Kommunikationskampagne, die in enger Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden entwickelt werden soll: Es ist notwendig, die von der Gemeindeverwaltung und von Europa angenommenen Politiken zu teilen, um sie auf operativer Ebene in differenzierter und artikulierter Weise entsprechend den Bedürfnissen des Sektors anzuwenden.

Was die technischen Maßnahmen anbelangt, so bietet die Energieeffizienz traditioneller Gebäudehüllen und -systeme eine breite Palette von Anwendungen, die mit einer konsolidierten wirtschaftlichen Attraktivität gefördert werden müssen. Vereinbarungen und Kooperationen mit anderen Fachverbänden wie Anlagenbauern, Betreibern erneuerbarer Energien, ESCo und Banken könnten hilfreich sein, um standardisierte, replizierbare Lösungen mit bestimmten energetischen und wirtschaftlichen Vorteilen vorzuschlagen.

Ein weiterer Bereich, in dem man eingreifen kann, ist der der diffusen Erzeugung durch die Förderung des Einsatzes von Kraft-Wärme-Kopplung und Dreifach-Erzeugung (Wärme, Strom und Kälte) bei einigen tertiären Nutzern, deren Verbrauchsstruktur diesen Technologien entspricht. Diese Verbreitung ermöglicht eine beträchtliche Steigerung der Effizienz der Stromerzeugung mit entsprechenden Einsparungen an fossilen Brennstoffen und positiven Auswirkungen auf die Emissionen.

Weitere Maßnahmen, die im tertiären Sektor zur Senkung des Stromverbrauchs ergriffen werden können, sind

  • Einbau von elektrischen Hocheffizienzpumpen oder Umwälzpumpen;
  • Einbau von hocheffizienten Inverter-Ventilatoren
  • Ersatz von Glühbirnen durch LED- und Energiesparlampen.
  • Ersetzen von elektrischen Warmwasserbereitern durch Installation von Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung.
  • Ersatz von Haushaltsgeräten und anderen elektronischen Geräten durch neue Geräte mit höherer Energieeffizienz.
  • Einbau von automatischen Abschaltvorrichtungen für Geräte im Stand-by-Betrieb.
  • Wartung von Lüftungs- und Klimaanlagen.
  • Installation von Photovoltaikanlagen.
  • Sensibilisierungsmaßnahmen für die Betreiber zur Vermeidung von Energieverschwendung.

Kooperationsvereinbarungen zwischen Energieversorgungsunternehmen (Installateure, Wartungsunternehmen, Anlagenbauer) zur Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen an Heizungs- und Klimaanlagen, um veraltete Systeme und Komponenten zu ersetzen und schrittweise alle mit Öl betriebenen Heizkessel umzustellen.

Die Gemeinde kann auch unter Beteiligung von Finanzinstituten Vereinbarungen zur Festlegung wirtschaftlich attraktiver Lösungen unter Gewährung von Steuerabzügen und/oder anderen Instrumenten fördern, die die Rentabilität von Energieeffizienzmaßnahmen verbessern. Die Lösungen mögen komplex sein, aber der Wettbewerb zwischen allen Akteuren könnte die Definition von Protokollen mit Bedingungen begünstigen, die für die Betreiber von Interesse sind.

Außerdem ist zu beachten, dass wie bei Neubauten für Wohnzwecke auch bei Gebäuden für Nichtwohnzwecke die Kriterien der KlimaHaus-Norm eingehalten werden müssen. Insbesondere müssen Nichtwohngebäude, deren Heizungs-/Klimaanlagen eine effektive Nennleistung von mehr als 290 kW haben, auch in Kombination mit einer Lüftungsanlage, bis 2025 mit Automatisierungs- und Regelsystemen ausgestattet werden.

Es wird davon ausgegangen, dass mit diesen Maßnahmen der Stromverbrauch im Vergleich zu 2019 um 15 % und der Diesel- und Flüssiggasverbrauch durch die Umstellung auf Biomassekessel und neue Anschlüsse an die FW-Netze um mindestens 50 % gesenkt werden kann.

Energieeinsparungen (MWh/Jahr): 3.222

Energie aus erneuerbaren Energien (MWh/Jahr): 1.039

Einsparung von Tonnen von CO2: 441

Beteiligte Akteure: Gemeindeverwaltung, Wirtschaftsverbände, Wirtschaftsbeteiligte, ESCo, Banken, Beherbergungs- und Tourismuseinrichtungen.

Finanzierungsinstrumente: Private Mittel, Steuerabzüge, Conto Termico, Weiße Zertifikate, Anreize der Provinz.

Indikatoren für das Monitoring: Neue Gebiete, die nach strengeren Energiekriterien gebaut/renoviert wurden, Stromverbrauch im tertiären Sektor.

Fortschritt der Aktion: IN AUSFÜHRUNG

Auswirkungen auf die Anpassung: Ja

Auswirkungen auf die Energiearmut: Nein

 

 

 

 

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